Kinderbeirat der Heilbronner Bürgerstiftung nimmt jetzt Förderanträge entgegen

Der Kinderbeirat der Heilbronner Bürgerstiftung in Kooperation mit Children for a better world e.V. hat sich konstituiert – und nimmt ab sofort Anträge für förderwürdige Projekte in Heilbronn entgegen. Hinterlegt ist dafür ein Formular auf der Internetseite der Heilbronner Bürgerstiftung www.heilbronner-buergerstiftung.de/kinderbeirat. Ausgewählt und bewertet werden die Fördermaßnahmen von zwölf Kindern und Jugendlichen, die von der Heilbronner Bürgerstiftung ausgewählt wurden. Zweimal im Jahr bespricht das Team Vorhaben und Projekte, die Kindern und Jugendlichen in Heilbronn zu Gute kommen, um diese mit einer Fördersumme von jeweils bis zu 1.000 Euro zu unterstützen. Eine erste Fördersitzung findet Mitte Mai statt. Alle Anträge, die bis 1. April 2020 eingehen, können in dieser Sitzung beraten werden. Anträge, die später eingehen, kommen in die Herbstsitzung.

Der Kinderbeirat wurde von der Heilbronner Bürgerstiftung ganz bewusst eingerichtet, um Kindern und Jugendlichen in Heilbronn eine weitere Stimme zu geben – ohne dabei in Konkurrenz mit zum Beispiel dem Jugendgemeinderat mit seinen anders strukturierten Aufgaben und Möglichkeiten zu treten.

Zudem setzt sich die Stiftung auch für die Einhaltung von Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention ein, der das Recht auf Partizipation als Mitspracherecht formuliert. Diese Vorschrift regelt das Recht des Kindes, seine Meinung frei zu äußern. Darüber hinaus wird die Berücksichtigung der Kindesmeinung gefordert; Kinder sollen Einfluss auf ihr persönliches Lebensumfeld nehmen können.

Der Kinderbeirat hat zwei Sitzungen pro Jahr, auf denen Fördergelder in Gesamthöhe von bis zu 6.000 Euro verteilt werden können – wenn dementsprechend Anträge vorliegen. Die Gruppe hat aber auch zusätzliche Treffen zu gemeinschaftlichen Aktionen und bildungspolitischen Themen.

Unterstützt werden ausschließlich Projekte, bei denen die Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Heilbronn im Vordergrund stehen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Hilfe zur Selbsthilfe sowie eine Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen ermöglichen. Es werden keine Gelder für die laufende Finanzierung von Projekten (Personal-, Verwaltungs-, Mietkosten etc.) zur Verfügung gestellt – möglich ist aber z.B. die Finanzierung für Honorare, für Workshops oder zeitlich begrenzte Projekte.


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