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Mit einem Stiftungsfonds Gutes tun und in Erinnerung bleiben
Wer einen Teil seines Erbes stiftet, schafft damit etwas Bleibendes. Wer dies zudem mit seinem Namen oder dem Namen der Familie für zukünftige Förderungen verknüpfen möchte, kann dies in Partnerschaft mit einer bestehenden Stiftung regeln. Geschaffen wurden hier zum Beispiel Stiftungsfonds, eine Zustiftung zur Erhöhung des Stiftungskapitals einer bereits bestehenden rechtsfähigen Stiftung, wie zum Beispiel der Heilbronner Bürgerstiftung. Die Zustiftung erfolgt unter Auflagen gegenüber der Stiftung. Eine Auflage betrifft meistens den Zweck, für den das zugestiftete Vermögen verwendet werden soll. Eine zusätzliche Auflage ist oft auch, dass der Stiftungsfonds einen eigenen Namen erhält. Außerdem kann der Zustifter fordern, dass in der Stiftung ein internes Organ für den Stiftungsfonds geschaffen wird, das über die Verwendung der Erträgnisse aus dem Stiftungsfondsvermögen befindet. Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung hat ein Stiftungsfonds keinen eigenen Rechtsstatus und ist auch kein Steuersubjekt. Er ist Teil des Stiftungsvermögens der Stiftung, zu deren Vermögen er zugestiftet worden ist.
Wer an weiteren vertiefenden Informationen interessiert ist, kann sich an die Geschäftsstelle der Heilbronner Bürgerstiftung telefonisch (07131-3955577) oder per Mail (geschaeftsstelle@heilbronner-buergerstiftung.de) wenden. Schnellstmöglich wird dann mit den Vorständen Karl Schäuble und Matthias Hink ein Gesprächstermin vereinbart. Vorab können Interessierte gerne unter denselben Kontaktdaten die Broschüre „20 Jahre Heilbronner Bürgerstiftung“ erhalten, um Einblick in Projekte und Förderungen der Bürgerstiftung zu erhalten.
November 2024