Kinderbeirat

Der Kinderbeirat

  • gibt der Stimme von Kindern und Jugendlichen einen Raum.
  • setzt sich für die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention ein.
  • trifft sich zweimal im Jahr, um kleinere Vorhaben, Projekte und Einzelfälle bis zu einer Fördersumme von jeweils 1.000 € zu unterstützen.
  • trifft sich weitere vier- bis sechsmal im Jahr zu sozialrelevanten Themen.

Die UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12 formuliert das Recht auf Partizipation als Mitspracherecht. Diese Vorschrift regelt das Recht des Kindes, seine Meinung frei zu äußern. Darüber hinaus fordert sie die Berücksichtigung der Kindesmeinung; Kinder sollen Einfluss auf ihr persönliches Lebensumfeld nehmen können. Das wollen wir in der Heilbronner Bürgerstiftung umsetzen.

Die Stiftung hat in ihrer Förderung besonders Kinder und Jugendliche im Fokus. Jährlich werden ca. 70.000 € – 90.000 € für Projekte für Kinder und Jugendliche ausgegeben.

Die Fähigkeit von Kindern, ihre eigene Meinung zu äußern und sich aktiv an der Gestaltung ihrer Lebenswelt zu beteiligen, wird häufig von Erwachsenen unterschätzt.

Der Kinderbeirat darf nun bei kleineren Vorhaben, Projekten und Einzelfällen der Bürgerstiftung mitbestimmen, indem seine Mitglieder entscheiden, ob und in welcher Höhe bestimmte Anträge genehmigt werden sollen.

Weitere Informationen

Die Zusammensetzung des Kinderbeirats
Der Kinderbeirat setzt sich aus 12 bis 15 Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 16 Jahren zusammen, die sich für eine Teilnahme beworben haben. Bei der Auswahl achtet das Leitungsteam darauf, dass ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis des Alters, des Geschlechts, der Stadtteile, der Schularten und eventueller Migrationshintergründe vorliegt.  Die Leitung des Kinderbeirats haben zwei kompetente aktive oder ehemalige Mitglieder des Jugendgemeinderats.

Download:

Bewerbung für die Aufnahme in den Kinderbeirat
Elterneinverständniserklärungen für die Aufnahme in den Kinderbeirat

Aktionen
Es gibt zwei bis vier Antragssitzungen pro Jahr. Durch die Unterstützung der Arnfried und Hannelore Meyer-Stiftung können Fördergelder von insgesamt maximal 12.000 € an Kinder- und Jugendprojekte verteilt werden. Die Gruppe hat aber auch etwa vier bis sechs zusätzliche Termine, in denen sie z.B. den Jugendgemeinderat (Landtag, Jugend­einrichtungen, andere Kinderbeiräte …) besuchen bzw. etwas gemeinsam unternehmen.

Projektförderung durch den Kinderbeirat

Der Kinderbeirat sucht förderwürdige Projekte!

Wir sind 15 Kinder und Jugendliche, die von der Heilbronner Bürgerstiftung ausgewählt wurden, zwei- bis viermal im Jahr Vorhaben und Projekte, die Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen, mit einer Fördersumme von jeweils bis zu 1.000.- € zu unterstützen.

Unsere Frühjahrsfördersitzungen für alle Projekte, die im zweiten Halbjahr durchgeführt werden sollen, finden 2026 im Februar und März statt.
Alle Anträge, die bis 5. Februar  bei uns eingehen, können in dieser Sitzung beraten werden. Anträge, die später eingehen, können in dieser Sitzung leider nicht berücksichtigt werden.

Für Projekte, die im ersten Halbjahr des Folgejahres durchgeführt werden sollen, muss uns der Antrag im Jahr 2026 bis spätestens 20. November vorliegen. Die Beratungssitzungen hierfür finden im November und Dezember statt.

Der Antrag ist zu richten an die Heilbronner Bürgerstiftung:

per Mail: info@heilbronner-buergerstiftung.de, Betreff Kinderbeirat
per Post: Heilbronner Bürgerstiftung, Marktplatz 1, 74072 Heilbronn

Download:

Projektförderantrag an den Kinderbeirat

Termine 2026

25.03.2025, Antragssitzung

11.02.2026, Antragssitzung

Termine 2025

21.12.2025, 20:00 – 22:00, Theresienwiese, Weihnachtscircus – wer möchte

10.12.2025, Antragssitzung

22.11.2025, Deadline für Anträge an den Kinderbeirat

02.07.2025, 17:30-19:00, Marrahaus, Förderantragssitzung 1. Halbjahr – für alle!

15.05.2025, Teilnahme an der Jahresversammlung der HBSt

01.04.2025, Inklusion für alle – Teilnahme am Treffen des Inklusionsbeirats im Rathaus

29.01.2025, 17:30 – 19:00, SKJR, Quararo Modul Freundschaft

Berichte

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