Engagement
Grundsätzliches
Die Heilbronner Bürgerstiftung versteht sich als kompetenter und uneigennütziger Partner zwischen Stiftern und Spendern einerseits und sorgfältig ausgewählten Projekten und Einrichtungen andererseits. Um dieser Aufgabe langfristig gerecht werden zu können, bedarf es des kontinuierlichen Aufbaus eines umfangreichen Stiftungskapitals. Wenn Sie sich für eine Zustiftung in das Stiftungskapital entscheiden, bleibt dieser Betrag für immer erhalten, denn nur die aus dem Stiftungskapital erwirtschafteten Erträge dürfen für die Stiftungszwecke ausgegeben werden.
Sollten Sie sich für eine Spende entscheiden, so muss dieser Betrag kurzfristig, d.h. spätestens bis zum 31.12. des der Spende nachfolgenden Jahres ausgegeben bzw. verpflichtet sein.