Zustiftung

Wie hoch muss Ihre Zustiftung sein?

Ab € 1.000,- können Sie Stifter der Heilbronner Bürgerstiftung werden. Vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsformular „Zustiftung", ansonsten wird Ihre Zuwendung als Spende verbucht.
Zustiftungen werden für die Ewigkeit angelegt, denn nur die daraus erwirtschafteten Erträge dürfen ausgegeben werden.

Für alle Zustiftungen und Spenden erhalten Sie eine rechtsgültige Bescheinigung, auch wenn bei Spenden bis € 200,- der Überweisungsträger bereits als Nachweis gilt.

News

  • 22.05.2025
    Heilbronner Bürgerstiftung informiert über 2024 und verleiht „Preis der Bürgerstiftung 2025“
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  • 13.05.2025
    Erstes „Café Kränzle“ für Friedhofsbesucher auf dem Hauptfriedhof am 25. Mai
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  • 08.04.2025
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