Zustiftung

Wie hoch muss Ihre Zustiftung sein?

Ab € 1.000,- können Sie Stifter der Heilbronner Bürgerstiftung werden. Vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsformular „Zustiftung", ansonsten wird Ihre Zuwendung als Spende verbucht.
Zustiftungen werden für die Ewigkeit angelegt, denn nur die daraus erwirtschafteten Erträge dürfen ausgegeben werden.

Für alle Zustiftungen und Spenden erhalten Sie eine rechtsgültige Bescheinigung, auch wenn bei Spenden bis € 200,- der Überweisungsträger bereits als Nachweis gilt.

News

  • 18.11.2024
    Weihnachtskarten von Bürgerstiftung und WKO
    mehr
  • 14.11.2024
    Neue Abfüllung des Bürgerweins im Verkauf
    mehr
  • 11.11.2024
    Mit einem Stiftungsfonds Gutes tun und in Erinnerung bleiben
    mehr