Stifter werden
Stiften bringt hohe steuerliche Vorteile
Der Staat belohnt Menschen, die Vermögen für einen gemeinnützigen Zweck stiften. Sowohl die Arbeit gemeinnütziger Stiftungen als auch das Engagement der Stifterinnen und Stifter wird hoch geschätzt und ist daher steuerlich begünstigt.
Schenkungssteuer
Die Stiftungsbeiträge sind von der Schenkungssteuer befreit.
Einkommenssteuer
Zuwendungen der Stifterinnen und Stifter und Zuwendungen der Stifterinnen und Stifter als natürliche Personen mindern das steuerpflichtige Einkommen dieser Personen.
Die Höchstgrenze für den steuerlichen Sonderausgabenabzug liegt bei 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte oder bei 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Spenden, die sich im Veranlagungszeitraum nicht mehr auswirken, können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden.
Der steuerlich anerkennungsfähige Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Stiftung oder Zustiftung) liegt bei einer Million Euro. Verheiratete können diesen Betrag doppelt geltend machen. Er kann über 10 Jahre verteilt werden.